Paul Schlessmann Reklame & Werbetechnik Reklame Paul Schlessmann, Est. 2007, Remscheid Germany

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reklame Paul Schlessmann

  1. Allgemeines

    Sofern nicht anders vereinbart, beschreiben nachfolgend aufgeführte Ausführungen die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Firma Reklame Paul Schlessmann; abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien. Die Gültigkeit dieser Vertragsbedingungen erstreckt sich darüber hinaus auf weitere - sich anschließende Geschäftsbeziehungen - ohne dass explizit auf den Wortlaut der sich anschließenden Bedingungen eingegangen wird.
  2. Angebote

    Die Angebote der Firma Reklame Paul Schlessmann sind freibleibend. Die angegebenen Preise sind grundsätzlich Netto angegeben, es sei denn im Auftrag oder der Auftragsbestätigung sind anders lautende Angaben getroffen worden. Die für die Angebotsabgabe eventuell notwendigen Zeichnungen oder Muster dienen der Verdeutlichung des Angebotstextes und sind nur dann in Art und Beschaffenheit verbindlich, wenn ausdrücklich erwähnt bzw. darauf hingewiesen wurde. Zeichnungen, Schaltbilder, Entwürfe, Kostenvoranschläge und alle sonstigen zur Verfügung gestellten Dokumente/Unterlagen oder Dateien bleiben Eigentum der Firma Reklame Paul Schlessmann; dieser allein stehen gemäß §13 UrhG die Urheberrechte an diesen Unterlagen zu. Der Besteller verpflichtet sich, die in vorgenanntem Absatz erwähnten Dokumente keiner seinem Betrieb fremden Person - insbesondere keinem Wettbewerber des Lieferanten - zugänglich zu machen oder zur Einsicht zu überlassen. Das gleiche gilt für Abschriften oder Fotokopien dieser Unterlagen. Die Dokumente sind unverzüglich - nach dessen Nutzungsbestimmung - zurückzugeben. Änderungen der Entwurfszeichnungen, die sich bei der Fertigung der Anlage als technisch notwendig erweisen, sind möglich und gelten als zugestanden. Die Angebote der Firma Reklame Paul Schlessmann sind kostenlos, es sei denn, die eigenen Aufwendungen überschreiten einen für die Firma Reklame Paul Schlessmann kostenrelevanten Rahmen; hierüber wird der Kunde jedoch vor Angebotsabgabe in Kenntnis gesetzt. Ausgenommen von dieser Regelung kann die Berechnung von eigenen Aufwendungen für Zeichnungen und Muster im Falle einer Nichtbeauftragung sein, wenn diese vom Anfragenden ausdrücklich verlangt wurden. Angebotsvorgaben werden auf ihre rechtlich relevanten Inhalte nicht geprüft, sämtliche aus Rechtsverstößen eventuell resultierenden Maßnahmen (Verstöße gegen Gebrauchmusterschutz, Markenrechte, Patentrecht o.ä.) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wird im Falle einer Angebotsabgabe ein Komplettpreis inkl. Montage angeboten, so sind in diesen Kosten grundsätzlich neben Ware und Transport nur die reinen Montagekosten der Werbung verzeichnet , d.h. eventuell zusätzlich notwendige Gewerke oder Hilfsmittel wie z.B. Kran-, Gerüst- oder Hubsteigerstellung sind nicht automatisch enthalten.
  3. Auftragserteilung

    Die Auftragserteilung erfolgt vom Besteller in schriftlicher Form, erst mit ihrem Eingang bei der Firma Reklame Paul Schlessmann erfolgt die Produktionsaufnahme. Hiervon wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden verzichtet, wobei die Firma Reklame Paul Schlessmann sich vorbehält dies bei einem größeren Auftragsvolumen abzulehnen. Der Produktionsumfang ist Inhalt der Bestellung, Veränderungen des Geforderten nach Auftragserteilung ändern automatisch die Bestellung und Veränderungen des Geforderten nach Auftragsfertigstellung führen zu einem neuen Auftrag, wenn die Firma Reklame Paul Schlessmann hiervon nicht absieht. Eine angegebene Lieferzeit versteht sich grundsätzlich als ein Zeitrahmen nach Auftragsklarheit. Terminüberschreitungen, die im Machtbereich Dritter liegen, können dem Auftragnehmer generell nicht angelastet werden, hierzu zählt neben z.B. Lieferengpässen unter anderem auch höhere Gewalt. Die Firma Reklame Paul Schlessmann geht bei einer Auftragserteilung davon aus, dass da, wo der Gesetzgeber es vorsieht, eine gültige Genehmigung zur Anbringung vorliegt. Wird wider besseren Wissens ein Auftrag erteilt, so sind im Falle einer verhängten Strafe alle damit verbundenen Kosten durch den Auftraggeber zu tragen.
  4. Versand

    Mit dem Verlassen der Ware aus dem Einflussbereich der Firma Reklame Paul Schlessmann findet ein Gefahrenübergang an den Spediteur statt, mit Eintreffen beim Kunden geht die Gefahr in seinen Bereich über. Defekte oder unvollständige Lieferungen sind unverzüglich bei deren Eintreffen zu melden und zu dokumentieren, da ansonsten eine Regressforderung an den Verursacher nicht durchgesetzt werden kann; die Versendung der Ware erfolgt auch bei kostenfreier Anlieferung immer auf Risiko des Bestellers. Wird der gewünschte Liefertermin nachträglich durch den Kunden verschoben, so berechtigt dies zur Rechnungsstellung zum ersten Termin.
  1. Montage

    Ein ungehinderter Zugang zum Montageort sowie eine direkte Durchführung der Arbeiten ist Basis der Montagekalkulation. Abweichungen dieser Annahme - die nicht durch die Firma Reklame Paul Schlessmann zu vertreten sind - berechtigen zur Weiterberechnung an den Kunden, dies gilt auch bei vereinbarten Festpreisen. Nach Abschluss der Montagetätigkeiten hat der Auftraggeber die Leistung abzunehmen, ist dieser nicht zugegen, gilt die Leistung als abgenommen. Eine nach dem Montagetermin gewünschte Abnahme berechtigt den Auftragnehmer die zusätzlichen Kosten geltend zu machen.
  2. Zahlungsziel

    Rechnungen sind innerhalb von bis zu 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen (oder nach besonderer Absprache) dies kann bar oder per Überweisung vollzogen werden. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden dem Schuldner gem. §288 BGB Verzugszinsen sowie sonstige Kosten, die mit dem Zahlungsverzug entstehen, in Rechnung gestellt. Eine Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückzahlungsrechten ist ausgeschlossen. Bei umfangreicheren Objekten mit entsprechend hohen Kosten, bei Erstkunden oder bei schlechter Zahlungsmoral behält sich die Firma Reklame Paul Schlessmann vor, die Produktion erst dann aufzunehmen, wenn 50 Prozent der geforderten Gesamtsumme bezahlt sind. Die Schlussrechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Eine Hinausschiebung des Zahlungsziels (Valutierung) ist nur in Ausnahmefällen aufgrund unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung möglich. Wenn der Käufer gegen den Inhalt der ihm übersandten Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach deren Empfang keinen schriftlichen Widerspruch erhoben hat, so gilt diese Rechnung in allen Teilen als anerkannt.
  3. Eigentumsvorbehalt

    Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma Reklame Paul Schlessmann, dies gilt auch für alle gleichzeitig oder auch später abgeschlossenen Verträge. Eine Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur mit Zustimmung des Lieferanten möglich.
  4. Mängelhaftung

    Mängel an der Ware sind unverzüglich nach deren Eintreffen bzw. nach erfolgter Montage anzuzeigen und zu belegen. Liegt ein durch die Firma Reklame Paul Schlessmann zu vertretender, begründeter Mangel vor, so kann dieser im eigenen Ermessen nachgebessert oder aber durch eine Ersatzlieferung ausgeglichen werden; hierzu ist ein angemessener Zeitraum zu berücksichtigen. Eine Geltendmachung von weitergehenden Ansprüchen ist ausgeschlossen. Wenn ein Auftraggeber dringlich um die Verarbeitung bestimmter Produkte/Folien bittet und diese trotz Abraten der Firma Reklame Paul Schlessmann von dieser verarbeitet wurden, ist die Firma Reklame Paul Schlessmann im Falle auftretender Mängel von allen Mängelbehebungsverpflichtungen oder einer finanziellen Entschädigung befreit.
  5. Gewährleistung

    Die Firma Reklame Paul Schlessmann gibt für die von ihr produzierten Anlagen 12 Monate Gewährleistung, vorbehaltlich der von unseren Zulieferern gegebenen Zusagen. Für Vorschaltgeräte und Transformatoren gilt eine Frist von 6 Monaten, bei Leuchtmitteln und Sicherungen wird keine Gewährleistung eingeräumt. Im Falle einer Gewährleistung übernimmt die Firma Reklame Paul Schlessmann die Kosten für die Behebung des Mangels, die Kosten für An- und Abfahrt sowie eventuell notwendige Gerüste und Arbeitsbühnen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Eine Gewährleistungspflicht erlischt, wenn ein nicht von der Firma Reklame Paul Schlessmann beauftragtes Unternehmen während der Garantiezeit Arbeiten an den Anlagen durchgeführt hat. Das Vorliegen eines Gewährleistungsfalles berechtigt nicht zum Einbehalt einer Teilsumme.
  6. Gerichtsstand/ Erfüllungsort

    Für den Fall von juristischen Auseinandersetzungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Firma Reklame Paul Schlessmann ebenso der Erfüllungsort, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
  7. Stand: Januar 2018



Hüttenstrasse 8
42857 Remscheid

Fon. 0 21 91 / 694 54 00 
WA. 0175 / 16 98 312 

www.schlessmann.de
reklame@schlessmann.de

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